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Andrea Futterknecht - Albert Scherzer | Muster | Vertragsmuster
Errichtungserklärung einer GmbH mit Mindesterfordernissen gem GesRÄG 2023
Erklärung über die Errichtung der Gesellschaft
§ 1 Firma und Sitz
(1) | Die Firma der Gesellschaft lautet: Fragile Porzellanmanufaktur GmbH |
(2) | Der Sitz der Gesellschaft ist Salzburg. |
§ 2 Gegenstand des Unternehmens
Gegenstand des Unternehmens ist
(1) | die Herstellung, von Porzellan, Steingut und Glaswaren sowie deren Design; |
(2) | der Handel mit Porzellan-, Steingut- und Glaswaren; |
(3) | die Beteiligung an gleichartigen Unternehmungen, sowie die Geschäftsführung und Vertretung solcher Unternehmungen. |
(4) | Die Tätigkeit der Gesellschaft erstreckt sich auf das In- und Ausland. Die Gesellschaft ist zu allen Handlungen berechtigt, die geeignet erscheinen, den Gesellschaftszweck unmittelbar oder mittelbar zu fördern. Die Gesellschaft ist berechtigt, im In- und Ausland Tochtergesellschaften und Zweigniederlassungen zu errichten. Die Gesellschaft ist nicht zur Vornahme von Geschäften im Sinne des Bankwesengesetzes berechtigt. |
§ 3 Stammkapital und Stammeinlagen
(1) | Das Stammkapital der Gesellschaft beträgt EUR 10.000,– (zehntausend Euro) und wird zur Hälfte von der Alleingesellschafterin Fernanda Fragile, geboren am 07.07.1977, 5020 Salzburg, Amadeusgasse 7, als Stammeinlage übernommen. |
(2) | Das Stammkapital ist zur Hälfte bar einbezahlt. |
Anmerkungen:
Gesellschaftsrechts-Änderungsgesetz 2023 (GesRÄG 2023)
Im Falle der vereinfachten Gründung einer GmbH durch den Alleingesellschafter ist einiges zu beachten. Es muss sich um eine Standard-GmbH mit Mustersatzung mit einer natürlichen Person als einzigem Gesellschafter handeln, der auch einziger Geschäftsführer ist. Die Bareinzahlung auf das Stammkapital (mindestens EUR 10.000,–) erfolgt zu 50 % in Höhe von EUR 5.000,–. Die Errichtungserklärung darf nur den Mindestinhalt (Firma und Sitz der GmbH Gesellschaft, Unternehmensgegenstand, Höhe des Stammkapitals, Höhe der zu leistenden Stammeinlage, Bestellung des Geschäftsführers, Vereinbarung des Gründungskostenersatzes bis höchstens EUR 500,–) und Regelungen zur Verteilung des Bilanzgewinns enthalten. Die Identität des Gesellschafters bzw Geschäftsführers muss bei der Gründung in elektronischer Form eindeutig nachgewiesen werden. Das befasste Kreditinstitut prüft die Identität mittels Lichtbildausweis und Musterzeichnung bei der Einzahlung der in bar zu leistenden Stammeinlage. Das Kreditinstitut sendet in weiterer Folge die Bankbestätigung, Kopie des Lichtbildausweises und Musterzeichnung elektronisch an das Firmenbuch.
* Notariatsaktspflichtig