Über 800 Verträge und Mustervorlagen, Fachinformation, aktuelle Judikatur
» Mehr Infos zum Portal Gesellschaftsrecht
Aufgaben Aufsichtsrat GmbH
Die Hauptaufgabe des Aufsichtsrates besteht in der Überwachung der Geschäftsführer. Weitere Obliegenheiten können dem Aufsichtsrat durch den Gesellschaftsvertrag oder durch Gesellschafterbeschluss übertragen werden. In bestimmten Fällen ist die Vertretung der GmbH durch den Aufsichtsrat vorgesehen. Der Aufsichtsrat hat außerdem den Jahresabschluss, den Vorschlag für die Gewinnverteilung und den Lagebericht zu prüfen und der Generalversammlung darüber zu berichten Das GmbHG beinhaltet einen demonstrativ aufgezählten Katalog von Rechtsgeschäften, die der Genehmigung durch den Aufsichtsrat bedürfen. Es können Entsendungsrechte eingeräumt werden.
-
Überwachung der Geschäftsführung als Hauptaufgabe des Aufsichtsrates
Die Hauptaufgabe des Aufsichtsrates ist die Überwachung der Geschäftsführer (§ 30j Abs 1 GmbHG). Die Überwachung teilt sich in fachliche Aufgaben und Führungsaufgaben.Christian Fritz | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 246334 -
Anfechtung von Gesellschafterbeschlüssen
Dieses Dokument beschäftigt sich mit dem Thema der Anfechtung von Gesellschafterbeschlüssen. Berechtigt hierzu ist der neben den Geschäftsführern der Aufsichtsrat.Christian Fritz | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 245502 -
Bericht an die ordentliche Generalversammlung
Berichtspflichten des Aufsichtsrates einer Gesellschat mit beschränkter Haftung an die ordentliche Generalversammlung.Christian Fritz | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 247724 -
Einberufung einer Generalversammlung
Unter bestimmten Voraussetzungen hat der Aufsichtsrat einer GmbH eine Generalversammlung einzuberufen.Christian Fritz | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 241776 -
Genehmigungspflichtige Geschäfte
Seit der GmbHG-Novelle BGBl 371/1982 enthält § 30j Abs 5 GmbHG einen demonstrativ aufgezählten Katalog von Rechtsgeschäften, die der Genehmigung durch den Aufsichtsrat bedürfen.Christian Fritz | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 245877 -
Vertretung der Gesellschaft
In welchen Fällen eine Vertretung der GmbH durch den Aufsichtsrat zu erfolgen hat, wird im folgenden Beitrag aufgezeigt.Christian Fritz | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 253884 -
Sonstige Aufgaben
Weitere Obliegenheiten können dem Aufsichtsrat durch den Gesellschaftsvertrag oder durch Gesellschafterbeschluss übertragen werden.Christian Fritz | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 247285