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Organisationsverschulden und Risikobewältigung
GmbH-Geschäftsführer unterliegen zahlreichen gerichtlichen und verwaltungsstrafrechtlichen Verantwortlichkeiten, die in diversen Gesetzen normiert sind.
In der unternehmerischen Praxis gewinnen Strafverfahren, die unter dem Vorwurf eines Organisationsverschuldens eingeleitet und durchgeführt werden, immer mehr an Bedeutung.
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Strafbestimmungen für gesellschaftsrechtliche Entscheidungsträger
Das GmbHG und das AktG enthalten Strafbestimmungen, welche sich jeweils an die gesetzlichen Vertreter der juristischen Person richten. Im Wesentlichen sind vorsätzliche Falschinformationen über die wirtschaftliche Situation der Gesellschaft strafbar.Angela Perschl - WEKA (azo) - Beate Kiewlicz | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 807632 -
Einführung
In der unternehmerischen Praxis gewinnen Strafverfahren, die unter dem Vorwurf eines Organisationsverschuldens eingeleitet und durchgeführt werden, immer mehr an Bedeutung.Klaus Perktold - Christian Fritz - Angela Perschl | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 446839 -
Zur Aufgabenverteilung auf horizontaler Ebene
Hier ist das Problem angesprochen, dass eine Geschäftsführung aus mehreren Organmitgliedern besteht und jedes Organmitglied ein eigenständiges Ressort verantwortlich leitet.Klaus Perktold - Christian Fritz - Angela Perschl | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 446868 -
Zur Aufgabenverteilung in vertikaler Hinsicht
Verantwortlichkeiten können delegiert werden. In unserem arbeitsteiligen Leben ist es nicht mehr möglich, dass alle betrieblichen Aufgaben in einer Person konzentriert werden.Klaus Perktold - Christian Fritz - Angela Perschl | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 446900 -
Risikobewältigung: Allgemeines
Strafrechtliche Ermittlungsverfahren führen sehr schnell zu dem Vorwurf, die Geschäftsleitung habe ihre Organisationspflichten verletzt. Die Praxis zeigt, dass dieser Vorwurf leider sehr oft nur allzu begründet ist.Klaus Perktold - Christian Fritz - Angela Perschl | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 447485 -
Schaffung einer Organisationsstruktur
Auch wenn dies häufig als rechtlich unverbindliche Absichtserklärung abqualifiziert wird: Nach unserer Auffassung ist es keineswegs überflüssig, die Unternehmenspolitik zu formulieren und in Form von Leitsätzen schriftlich niederzulegen.Klaus Perktold - Christian Fritz - Angela Perschl | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 447492 -
Sonstige Verhaltensmaßregeln
Man sollte sich im Vorfeld überlegen, welche „Spielregeln“ im Umgang mit Polizei und Staatsanwaltschaft zu beachten sind. Die Praxis zeigt, dass man in fast allen Unternehmen, insbesondere in kleineren und mittelständischen Firmen …Klaus Perktold - Christian Fritz - Angela Perschl | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 447499 -
Business-Judgment-Rule
Die Business-Judgment-Rule stammt aus dem US-amerikanischen Gesellschaftsrecht und wurde von der Rechtsprechung im Bundesstaat Delaware entwickelt. Im GmbH-Gesetz wurde diese durch das Einfügen eines neuen Absatzes 1a in § 25 umgesetzt.Angela Perschl | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 860360