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Praxiswissen
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Strafrechtliche Haftung – Einführung
Im Bereich unternehmerischer Risiken gewinnt das Strafrecht immer mehr an Bedeutung. Insbesondere in Fällen der strafrechtlichen Umwelt-, Produkt- und Betriebsstättenverantwortung ist seit Jahren ein kontinuierlicher …Klaus Perktold - Christian Fritz - Angela Perschl | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 444273 -
Aufgaben und Funktion des Strafrechts
Das Gesetz pönalisiert in den einzelnen Straftatbeständen bestimmte als besonders sozialschädlich empfundene Verhaltensweisen; nur dieses Verhalten ist daher kriminalstrafrechtlich verboten.Klaus Perktold - Christian Fritz - Angela Perschl | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 444283 -
Voraussetzungen für die Strafbarkeit - Allgemeines
Eine Handlung ist nur dann mit Strafe bedroht, wenn die Merkmale eines bestimmten Deliktes erfüllt sind (Tatbestandsmäßigkeit), die Tathandlung bestimmte Folgen verursacht hat (Kausalität)Klaus Perktold - Christian Fritz - Angela Perschl | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 444291 -
Voraussetzungen: Verstoß gegen Straftatbestände
Straftaten sind Verhaltensweisen, die in Gesetzen beschrieben und mit Strafe bedroht sind. Strafrechtlich relevant sind demnach nur solche Gesetzesverletzungen, die als Rechtsfolge eine Sanktion (Geld- oder Freiheitsstrafe) vorsehen.Klaus Perktold - Christian Fritz - Angela Perschl | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 444305 -
Voraussetzungen: Tatbestandsmäßigkeit
Für die Tatbestandsmäßigkeit müssen alle Merkmale eines bestimmten Deliktes erfüllt sein. Die Tathandlung muss zudem kausal sein, dh eine bestimmte Handlung muss einen bestimmten Erfolg verursacht haben.Klaus Perktold - Christian Fritz - Angela Perschl | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 446683 -
Voraussetzungen: Täter und Teilnehmer
Täter einer Straftat ist, wer sämtliche Tatbestandsmerkmale in seiner Person verwirklicht; zu differenzieren ist zwischen Alleintäter: erfüllt in seiner Person alle Tatbestandsmerkmale;Klaus Perktold - Christian Fritz - Angela Perschl | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 446695 -
Voraussetzungen: Rechtswidrigkeit
Grundsätzlich ergibt sich die Rechtswidrigkeit der Tat aus der Normverletzung als solcher. Mit der Verwirklichung des Tatbestandes wird demzufolge von einer Rechtswidrigkeit ausgegangen als allerdings widerlegbare Vermutung.Klaus Perktold - Christian Fritz - Angela Perschl | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 446704 -
Voraussetzungen: Verschulden
Weitere Voraussetzung einer Strafbarkeit ist ein schuldhaftes, dh vorsätzliches oder fahrlässiges Handeln („Keine Strafe ohne Schuld“). Unter Vorsatz versteht man ein bewusstes und gewolltes Herbeiführen einer Straftat.Klaus Perktold - Christian Fritz - Angela Perschl | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 446714 -
Voraussetzungen: Versuch
Strafbarkeit entsteht auch dann, wenn eine Tat zwar noch nicht vollendet, aber zumindest eine Ausführungshandlung gesetzt worden ist. Der tatbildmäßige Erfolg, zB der Schaden, ist jedoch noch nicht eingetreten.Klaus Perktold - Christian Fritz - Angela Perschl | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 446725 -
Rücktritt vom Versuch
Bleibt die Tathandlung beim Versuch, ist dies insofern bedeutsam, als durch Rücktritt vom Versuch der Täter straffrei bleibt. Wesentliche Rücktrittsvoraussetzungen sind Freiwilligkeit und Rechtzeitigkeit.Klaus Perktold - Christian Fritz - Angela Perschl | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 446730