Leitsätze

  • Zwingende Ausschüttung des Bilanzgewinns

    Die Hauptversammlung einer AG kann Bilanzgewinne von der Verteilung ausschließen, soweit die Satzung sie dazu ermächtigt. Ein HV-Beschluss, der diese Vorschrift verletzt, ist anfechtbar. Die Nichtausschüttung stellt einen ersatzfähigen Schaden dar.
    Judikatur | Leitsatz | 3 Ob 59/07h | OGH vom 23.05.2007 | Dokument-ID: 258716
  • Zwingende Anwendung des § 82 Abs 5 GmbHG

    Die Geschäftsführer haben bei Vorliegen der Voraussetzungen des § 82 Abs 5 GmbHG die Auszahlung selbst dann zu verweigern, wenn die Gesellschafter Gegenteiliges beschlossen haben sollten.
    Iman Torabia | Judikatur | Leitsatz | 6 Ob 100/12t | OGH vom 31.01.2013 | Dokument-ID: 603360
  • Zwangsstrafe trotz nachträglicher Offenlegung

    Wird nach Verhängung einer Zwangsstrafverfügung der Jahresabschluss nachträglich offengelegt, kann dennoch die Zwangsstrafe verhängt werden, da nicht nur die endgültige Nichteinreichung, sondern auch die verspätete rechtswidrig ist.
    Judikatur | Leitsatz | 6 Ob 235/11v | OGH vom 21.12.2011 | Dokument-ID: 381974
  • Zwangsstrafe nach § 283 UGB ohne Verschulden der Geschäftsführer?

    Für die Verhängung einer Zwangsstrafe nach § 283 UGB muss bei dem Geschäftsführer selbst mindestens leichte Fahrlässigkeit vorliegen, das Verschulden eines Vertreters muss er sich hingegen nicht wie eigenes anrechnen lassen, da dies zu einer gesetzlich nicht vorgesehenen Erfolgshaftung führen würde. Bei Übertragung der Einreichung des Jahresabschlusses genügt es zur Einhaltung der Kontrollpflicht grundsätzlich beim Parteienvertreter nachzufragen, ob die Offenlegung erfolgte.
    WEKA (ffa) | Judikatur | Leitsatz | 6 Ob 66/17z | OGH vom 29.05.2017 | Dokument-ID: 956230
  • Zwangsstrafe nach § 24 FBG

    Eine Zwangsstrafe nach § 24 FBG kann nicht verhängt werden, wenn der Anmeldungspflichtige die Unmöglichkeit der Erfüllung seiner Pflicht beweisen kann. Die Verhinderung der Mithilfe des einzigen Mitarbeiters, der über genügend Know-How zur Erfüllung verfügt, kann hierfür ausreichend sein.
    Judikatur | Leitsatz | 6 Ob 134/09p | OGH vom 18.12.2009 | Dokument-ID: 242459
  • Zuständigkeit österr. Gerichte für Verfahren zur Überprüfung einer Barabfindung bei Squeeze out durch EU Hauptaktionär

    Für das Verfahren zur Überprüfung der Barabfindung nach § 6 Abs 2 GesAusG, das sich auf ein Squeeze-out von Minderheitsaktionären durch einen EU-ausländischen Hauptaktionär einer österreichischen Gesellschaft bezieht, ist Österreich international zuständig.
    Judikatur | Leitsatz | 6 Ob 221/09g | OGH vom 18.02.2010 | Dokument-ID: 252740
  • Zuständigkeit nach Art 22 EuGVVO

    Eine ausschließliche Zuständigkeit nach Art 22 EuGVVO besteht nur für Streitigkeiten über die Gültigkeit von Eintragungen in öffentliche Register.
    WEKA (vbu) | Judikatur | Leitsatz | 8 Ob 56/11k | OGH vom 29.06.2011 | Dokument-ID: 330636
  • Zustimmungs- und Aufgriffsrechte im Gesellschaftsvertrag

    § 76 Abs 4 ist auf ein in der Satzung eines Gesellschaftsvertrages normierten Zustimmungsrecht analog anzuwenden. Dies gilt hingegen nicht für Aufgriffsrechte.
    Judikatur | Leitsatz | 3 Ob 223/11g | OGH vom 22.02.2012 | Dokument-ID: 398889
  • Zustimmungserfordernis des Beirats für Bestellung von Begünstigten und Vornahme von Ausschüttungen an diese unzulässig

    Weder können Begünstige oder deren Angehörige Stiftungvorstandsmitglieder werden, noch dürfen sie die Mehrheit der Aufsichtsratsmitglieder stellen. Die den Aufsichtsrat betreffenden Vorschriften sind idZ auch auf anders bezeichnete, aber aufsichtsrats- oder vorstandsähnliche Organe anzuwenden. Eine Stiftungsurkunde ist insoweit unzulässig, als sie die Zustimmung eines nur aus Begünstigten bestehenden Beirats auch für die Bestellung von Begünstigten und Ausschüttung an Begünstigte notwendig macht.
    Judikatur | Leitsatz | 6 Ob 139/13d | OGH vom 09.09.2013 | Dokument-ID: 645146
  • Zustimmungserfordernis bei Einführung einer Schiedsklausel und Verschärfung von Vinkulierungsbestimmungen

    Ob ein Schiedsgutachtervertrag oder ein Schiedsvertrag vorliegt, hängt davon ab, ob die bestellten Vertrauensmänner einen Rechtsstreit zu entscheiden oder ob sie bloß eine Tatsache oder die Höhe einer Leistung festzustellen haben, was im Einzelfall durch Auslegung zu ermitteln ist. Soll eine Schiedsklausel nachträglich in den Gesellschaftsvertrag eingeführt werden, so bedarf es der Zustimmung aller Gesellschafter. Dies gilt auch für die Einführung bzw Verschärfung von Vinkulierungsbestimmungen.
    WEKA (ato) | Judikatur | Leitsatz | 6 Ob 104/17p | OGH vom 21.12.2017 | Dokument-ID: 981443

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