Dokument-ID: 061460

Vorschrift

Insolvenzordnung (IO)

Inhaltsverzeichnis

§ 227. Arbeitsvertrag

idF BGBl. I Nr. 36/2003 | Datum des Inkrafttretens 19.04.2003

Für die Wirkungen des Insolvenzverfahrens auf einen Arbeitsvertrag und auf das Arbeitsverhältnis ist das Recht des Staates maßgebend, das auf den Arbeitsvertrag anzuwenden ist.