Dokument-ID: 1047808

Vorschrift

Übernahmegesetz (ÜbG)

Inhaltsverzeichnis

§ 5. Errichtung der Übernahmekommission

idF BGBl. I Nr. 127/1998 | Datum des Inkrafttretens 01.01.1999

Schon vor dem Inkrafttreten dieses Bundesgesetzes können die Mitglieder der Übernahmekommission bestellt sowie andere personelle und organisatorische Maßnahmen im Zusammenhang mit der Errichtung der Übernahmekommission getroffen werden.