Dokument-ID: 1053137

Vorschrift

Umgründungssteuergesetz (UmgrStG)

Inhaltsverzeichnis

Artikel III
Umgründungssteuergesetz

idF BGBl. Nr. 681/1994 | Datum des Inkrafttretens 27.08.1994

(Anm. d. Red.: aus BGBl. Nr. 681/1994, zu den §§ 1, 2, 7, 12, 16, 32 und Anlage 3, BGBl. Nr. 699/1991)

Das Umgründungssteuergesetz, zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 680/1994, wird wie folgt geändert:

(Anm. d. Red.: in den Z 1 bis 6 wurden die Änderungen des Umgründungssteuergesetzes dargelegt)

7. Z 1 bis 6 sind auf Umgründungen anzuwenden, wenn die zugrundeliegenden Beschlüsse oder Verträge nach dem Inkrafttreten des Vertrages über den Beitritt Österreichs zur Europäischen Union • [Fußnote: Die Kundmachung des Vertrages und seines Inkrafttretens wird zu einem späteren Zeitpunkt erfolgen. zustande gekommen sind.