Dokument-ID: 357276

Vorschrift

Umgründungssteuerrichtlinien 2002

Inhaltsverzeichnis

2.1.4.2. „Importumwandlung“

442
Sollte ein ausländisches Umwandlungsrecht eine grenzüberschreitende Umwandlung kennen, kann sich ein Anwendungsfall des Art. II UmgrStG ergeben, wenn das Vermögen umwandlungsbedingt auf den inländischen Hauptgesellschafter übergeht (siehe Rz 495).