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Dokument-ID: 357324
Vorschrift
Umgründungssteuerrichtlinien 2002
2.2.4.2. Zweck der Umwandlungsbilanz
478
Zweck der Umwandlungsbilanz ist
- die Darstellung der steuerlich maßgebenden Bilanzansätze und damit die Darstellung der Abweichungen gegenüber den unternehmensrechtlichen Bilanzansätzen
- die Dokumentation einer wahlweisen Aufwertung (siehe Rz 480 ff)
- der Ausweis einer rückwirkenden Gestaltung (Korrekturen) des Vermögens (siehe Rz 484) und
- der Ausweis des sich aus der Gegenüberstellung der Aktiva und Passiva ergebenden Vermögens als Umwandlungskapital.