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Vorschrift
Umgründungssteuerrichtlinien 2002
2.5.4. Umsatzsteuer
602
Nach § 11 Abs 3 UmgrStG gelten Umwandlungen nicht als steuerbare Umsätze im Sinne des UStG 1994, Rechtsnachfolger treten für den Bereich der Umsatzsteuer unmittelbar in die Rechtsstellung der umgewandelten Kapitalgesellschaft ein. Umsatzsteuerrechtlicher Rechtsnachfolger im Sinne des § 11 Abs 3 UmgrStG ist, im Gegensatz zum Ertragsteuerrecht, immer der zivilrechtliche Nachfolgerechtsträger (siehe Rz 485 ff).
603
Der Übergang der Unternehmereigenschaft erfolgt an sich mit dem Erlöschen der übertragenden Kapitalgesellschaft am Tag der Eintragung des Umwandlungsbeschlusses in das Firmenbuch. Der Übergang der umsatzsteuerlichen Zurechnung kann allerdings mit dem der Anmeldung zur Eintragung im Firmenbuch folgenden Monatsersten angenommen werden, sofern der zuständigen Abgabenbehörde kein anderer Stichtag des tatsächlichen Wechsels der Unternehmereigenschaft dargetan wird. Am Tag des Überganges der Unternehmereigenschaft auf den Rechtsnachfolger tritt auch die Umsatzsteuerpflicht für Forderungen eines Anteilsinhabers im Sinne des § 9 Abs 5 UmgrStG (siehe Rz 531 ff) bei der Umsatzversteuerung nach vereinnahmten Entgelten ein (siehe Rz 485 ff). Siehe auch UStR 2000 Rz 56.