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Vorschrift
Umgründungssteuerrichtlinien 2002
2.8. Umwandlung und Einlagenrückzahlung (Evidenzkonten)
626
Eine der Ausschüttungsfiktion vergleichbare Einlagenrückzahlungsfiktion sieht das UmgrStG nicht vor. Kommt es nach dem Umwandlungsstichtag zu keiner effektiven Einlagenrückzahlung im Sinne des § 4 Abs 12 EStG 1988, geht der Restbestand an Einlagen steuerneutral in das Eigenkapital des bzw der Rechtsnachfolger über. Das Evidenzkonto der übertragenden Gesellschaft geht bei errichtenden und verschmelzenden Umwandlungen in jedem Fall unter. Das Evidenzkonto einer Körperschaft als Rechtsnachfolger wird durch eine verschmelzende Umwandlung nicht berührt.
Randzahl 627: derzeit frei