Dokument-ID: 900088

Vorschrift

Umgründungssteuerrichtlinien 2002

Inhaltsverzeichnis

3.17.3. Verkehrsteuern

1285
Die gesellschaftsteuerrechtlichen und grunderwerbsteuerrechtlichen Folgen einer nicht unter Art. III UmgrStG fallenden Einbringung richten sich nach den allgemeinen Grundsätzen des KVG und GrEStG 1987; zum Auslaufen der Gesellschaftsteuer siehe Rz 323.