Dokument-ID: 358238

Vorschrift

Umgründungssteuerrichtlinien 2002

Inhaltsverzeichnis

3.2.5. Beispiele für den Einbringungsstichtag

802
Bei den Beispielen wird unterstellt, dass der Einbringungsvertrag in sachgerechter Form erstellt wird und alle erforderlichen Angaben enthält.

  • Anmeldung der Einbringung bei Zuständigkeit Firmenbuchgericht

Zugrunde liegender Sachverhalt:

A bringt mit Einbringungsvertrag vom 14.8.09 zum Stichtag 31.12.08 sein Einzelunternehmen in die B-GmbH gegen Kapitalerhöhung ein.

Antrag auf Eintragung abgeschickt

Datum des Einlangens beim Firmenbuch

Entscheidung des Firmenbuchs

Rechtsfolge

28.9.09

30.9.09

Eintragung Kap.erhöhung

Art. III per 31.12.08

30.9.09

2.10.09

Eintragung Kap.erhöhung

Art. III per 31.12.08 (Rz 774)

30.9.09

2.10.09

Zurückweisung wg. Verspätung

keine Einbringung iSd Art. III (Rz 774, 780)

1.10.09

5.10.09

Zurückweisung wg. Verspätung

keine Einbringung iSd Art. III (Rz 780)

1.10.09

5.10.09

Eintragung Kap.erhöhung

Einbringung wirksam; Art. III per 14.8.09 wenn Ersatzstichtagsregelung greift; sonst Einbringg. außerhalb Art. III per 31.12.08

Der Zeitpunkt der tatsächlichen Übertragung der Verfügungsmacht über das eingebrachte Vermögen ist unbeachtlich.

  • Meldung der Einbringung bei Finanzamtszuständigkeit

Zugrunde liegender Sachverhalt:

A bringt aufgrund des Einbringungsvertrages vom 14.08.09 zum Stichtag 31.12.08 sein Einzelunternehmen in die A-GmbH ein, deren Alleineigentümer er ist. Es wird gemäß § 19 Abs. 2 Z 5 UmgrStG auf eine Anteilsgewährung verzichtet.

zur Post gegeben

eingelangt

Inhalt der Meldung

Rechtsfolge

30.9.09

2.10.09

Begleitschreiben

Vertrag

Bilanz

Einbringungsbilanz

Art. III per 31.12.08

30.9.09

2.10.09

Begleitschreiben

Vertrag

Vorhalt Vorlage Bilanzen binnen zwei Wochen (Rz 791)

wenn innerhalb der Frist vorgelegt: Art. III per 31.12.08

verspätet vorgelegt: Ersatzstichtagsregelung

30.9.09

2.10.09

Begleitschreiben

Bilanz

Einbringungsbilanz

Vorlage Einbringungsvertrag binnen zwei Wochen nach Aufforderung (Rz 791)

wenn innerhalb der Frist vorgelegt: Art. III per 31.12.08

verspätet vorgelegt: Ersatzstichtagsregelung

30.9.09

2.10.09

Begleitschreiben

verspätete Meldung; Ersatzstichtagsregelung

1.10.09

2.10.09

Begleitschreiben

Vertrag

Bilanz

Einbringungsbilanz

verspätete Meldung; Ersatzstichtagsregelung

1.10.09

2.10.09

Begleitschreiben

Vertrag

verspätete Meldung; Ersatzstichtagsregelung

1.10.09

2.10.09

Begleitschreiben

Bilanz

Einbringungsbilanz

verspätete Meldung; Ersatzstichtagsregelung

1.10.09

2.10.09

Begleitschreiben

verspätete Meldung; Ersatzstichtagsregelung

Der Zeitpunkt der tatsächlichen Übertragung der Verfügungsmacht über das eingebrachte Vermögen ist unbeachtlich.

  • Der gewählte Einbringungsstichtag liegt am bzw. nach dem Tag der Unterfertigung des Einbringungsvertrages.

Unterfertigung des Vertrages

Gewählter Stichtag

Tatsächliche Übertragung

Einlangen der Anmeldung (bei FB-Zuständigkeit) oder Postaufgabetag der Meldung (bei FA-Zuständigkeit)

Einbringungsstichtag

15.12.00

15.12.00

?

15.9.01

15.12.00

15.12.00

31.12.00

25.9.01

16.9.01

31.12.00