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Dokument-ID: 359189
Vorschrift
Umgründungssteuerrichtlinien 2002
3.7.3.5 Beteiligungsgleichstand an der einbringenden Personengesellschaft und übernehmenden Körperschaft
1124
Für die Einbringung von Vermögen durch eine Mitunternehmerschaft bei Identität der Beteiligungsverhältnisse an der einbringenden Mitunternehmerschaft und der übernehmenden Körperschaft kommt als Anwendungsfall des Unterbleibens einer Anteilsgewährung § 19 Abs 2 Z 2 UmgrStG in Betracht (zur Einordnung siehe Rz 1072). Die Besonderheit liegt darin, dass der Einbringende in jedem Fall eine Mitunternehmerschaft sein muss. Es gelten die allgemeinen Regelungen des § 20 Abs 3 UmgrStG (Rz 1104 f).
Randzahlen 1125 bis 1128: entfallen