Dokument-ID: 359879

Vorschrift

Umgründungssteuerrichtlinien 2002

Inhaltsverzeichnis

4.1.2 Inländische Zusammenschlüsse

1293
Ein inländischer Zusammenschluss liegt vor, wenn eine Vermögensübertragung ausschließlich nach inländischem Steuerrecht zu beurteilen ist. Dies ist dann der Fall, wenn von einem Steuerinländer (unbeschränkt Steuerpflichtigen) ein inländischer (Teil)Betrieb oder Mitunternehmeranteil auf eine Personengesellschaft mit Sitz im Inland übertragen wird.