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Vorschrift
Umgründungssteuerrichtlinien 2002
4.2.2.3.2 Übertragung eines Mitunternehmeranteiles an einer nichtbilanzierenden Mitunternehmerschaft auf eine bilanzierende Mitunternehmerschaft
1412
Werden Anteile an einer nicht bilanzierenden Mitunternehmerschaft auf eine bilanzierende Personengesellschaft übertragen, hat die nicht bilanzierende Mitunternehmerschaft eine Bilanz gemäß § 4 Abs 1 EStG 1988 zu erstellen. Für den Mitunternehmeranteil Übertragenden ist somit ein Übergangsgewinn bzw Übergangsverlust zu ermitteln. Der Wechsel der Gewinnermittlungsart hat zum Zusammenschlussstichtag zu erfolgen. Bei der übernehmenden bilanzierenden Mitunternehmerschaft kommt es im Hinblick auf die Beteiligung an einer nicht bilanzierenden Mitunternehmerschaft hinsichtlich des übernommenen Mitunternehmeranteiles wiederum zu einem Wechsel auf § 4 Abs 3 EStG 1988. Zu den Besonderheiten der Beteiligung eines bilanzierenden Gesellschafters an einer nicht bilanzierenden Mitunternehmerschaft siehe EStR 2000 Rz 661 und Rz 662.
Durch den Zusammenschluss wird die Gewinnermittlungsart der nichtbilanzierenden Mitunternehmerschaft nicht geändert.