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Dokument-ID: 361443
Vorschrift
Umgründungssteuerrichtlinien 2002
4.3.1.3.2. Übernahme von außerbetrieblichem Vermögen
1458
Für einen Zusammenschlusspartner, der – neben Vermögen im Sinne des § 23 Abs. 2 UmgrStG oder ausschließlich – einzelne Wirtschaftsgüter überträgt bzw. eine Bareinlage leistet, gelten hinsichtlich der einzelnen Wirtschaftsgüter die Bestimmungen betreffend Buchwertfortführung nicht. Zur Bewertung siehe Rz 1417. Zur Übertragung von außerbetrieblichen Grundstücken im Zuge eines Zusammenschlusses siehe Rz 1457a und Rz 1425a).