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Vorschrift
Umgründungssteuerrichtlinien 2002
4.5.5.2 Mehrfachumgründungen und Gesellschaftsteuer
1488
Erfolgt anlässlich einer Mehrfachumgründung (§ 39 UmgrStG) eine Realteilung mit Übertragung eines Teilbetriebes einer GmbH & Co KG auf ihren Gesellschafter (natürliche Person) und in weiterer Folge ein Zusammenschluss nach § 23 UmgrStG, womit dieser Teilbetrieb auf eine andere GmbH & Co KG übertragen wird, kann die Befreiungsbestimmung des § 26 Abs. 3 UmgrStG idF vor StRefG 2020 mangels erfüllter Zweijahresfrist keine Anwendung finden.
1489
Die Bestimmung des § 39 UmgrStG stellt lediglich eine ertragsteuerlich wirksame Erleichterung dar. Erfolgt aber eine uno-actu-Durchführung der Teilbetriebsübertragung, aufgrund welcher keine zwischenzeitige Weiterführung des Teilbetriebes durch den Gesellschafter als Einzelunternehmer erfolgt, stellt dies eine Übertragung eines Teilbetriebes einer Kapitalgesellschaft im Sinne des KVG auf eine andere Kapitalgesellschaft im Sinne des KVG dar, und ist im Hinblick darauf, dass die Übertragung ausschließlich gegen Erhöhung von Gesellschaftsrechten erfolgt, die Befreiung gemäß § 6 Abs 1 Z 3 KVG zuzuerkennen (VwGH 29.11.2001, 99/16/0119).