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Dokument-ID: 365475
Vorschrift
Umgründungssteuerrichtlinien 2002
4.6.1.3 Ausländische Zusammenschlüsse
1493d
Der Zusammenschluss ausländischer Gruppenmitglieder zu einer ausländischen Personengesellschaft ändert nichts an deren Gruppenzugehörigkeit, solange nicht Beteiligungen an anderen inländischen Gruppenmitgliedern übertragen werden und eine ausreichende finanzielle Verbindung über die Personengesellschaft entsteht und das betreffende Gruppenmitglied ausscheidet.