Dokument-ID: 368535

Vorschrift

Umgründungssteuerrichtlinien 2002

Inhaltsverzeichnis

5.1.13.2 Ausländischer Mitunternehmer

1571
Art V UmgrStG ist auch auf ausländische Realteilungen anzuwenden, wenn sich ein Inlandsbezug insofern ergibt, als ausländische Gesellschafter mit inländischem Vermögen im Sinne des § 27 Abs 2 UmgrStG abgefunden werden, sodass sich realteilungsbedingt beim inländischen Vermögen ein Eigentümerwechsel ergibt.