Dokument-ID: 365551

Vorschrift

Umgründungssteuerrichtlinien 2002

Inhaltsverzeichnis

5.1.4. Grenzüberschreitende Realteilung

1520
Eine grenzüberschreitende Realteilung liegt vor, wenn entweder Vermögen einer ausländischen Personengesellschaft auf im Inland unbeschränkt steuerpflichtige Gesellschafter oder Vermögen einer inländischen Personengesellschaft auf ausländische Gesellschafter übertragen wird. Unter Art. V UmgrStG fällt sowohl eine Export-Teilung (Rz 1603) wie eine Import-Teilung (Rz 1622a ff).