Dokument-ID: 084369

Vorschrift

Unternehmensgesetzbuch (UGB)

Inhaltsverzeichnis

DRITTER TITEL
Bilanz

§ 224. Gliederung

idF BGBl. I Nr. 43/2016 | Datum des Inkrafttretens 20.07.2015

(1) In der Bilanz sind, unbeschadet einer weiteren Gliederung, die in den Abs. 2 und 3 angeführten Posten gesondert und in der vorgeschriebenen Reihenfolge auszuweisen.

(2) Aktivseite:

  1. Anlagevermögen:
    1. Immaterielle Vermögensgegenstände:
      1. Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Vorteile sowie daraus abgeleitete Lizenzen;
      2. Geschäfts(Firmen)wert;
      3. geleistete Anzahlungen;
    2. Sachanlagen:
      1. Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten, einschließlich der Bauten auf fremdem Grund;
      2. technische Anlagen und Maschinen;
      3. andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung;
      4. geleistete Anzahlungen und Anlagen in Bau;
    3. Finanzanlagen:
      1. Anteile an verbundenen Unternehmen;
      2. Ausleihungen an verbundene Unternehmen;
      3. Beteiligungen;
      4. Ausleihungen an Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht;
      5. Wertpapiere (Wertrechte) des Anlagevermögens;
      6. sonstige Ausleihungen.
  2. Umlaufvermögen:
    1. Vorräte:
      1. Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe;
      2. unfertige Erzeugnisse;
      3. fertige Erzeugnisse und Waren;
      4. noch nicht abrechenbare Leistungen;
      5. geleistete Anzahlungen;
    2. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände:
      1. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen;
      2. Forderungen gegenüber verbundenen Unternehmen;
      3. Forderungen gegenüber Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht;
      4. sonstige Forderungen und Vermögensgegenstände;
    3. Wertpapiere und Anteile:
      1. Anteile an verbundenen Unternehmen;
      2. sonstige Wertpapiere und Anteile;
    4. Kassenbestand, Schecks, Guthaben bei Kreditinstituten.
  3. Rechnungsabgrenzungsposten.
  4. Aktive latente Steuern. (BGBl. I Nr. 22/2015)

(3) Passivseite:

  1. Eigenkapital:
    1. eingefordertes Nennkapital (Grund-, Stammkapital); (BGBl. I Nr. 43/2016)
    2. Kapitalrücklagen:
      1. gebundene;
      2. nicht gebundene;
    3. Gewinnrücklagen:
      1. gesetzliche Rücklage;
      2. satzungsmäßige Rücklagen;
      3. andere Rücklagen (freie Rücklagen);
    4. Bilanzgewinn (Bilanzverlust),
      davon Gewinnvortrag/Verlustvortrag.
  2. Rückstellungen:
    1. Rückstellungen für Abfertigungen;
    2. Rückstellungen für Pensionen;
    3. Steuerrückstellungen;
    4. sonstige Rückstellungen.
  3. Verbindlichkeiten:
    1. Anleihen, davon konvertibel;
    2. Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten;
    3. erhaltene Anzahlungen auf Bestellungen;
    4. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen;
    5. Verbindlichkeiten aus der Annahme gezogener Wechsel und der Ausstellung eigener Wechsel;
    6. Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen;
    7. Verbindlichkeiten gegenüber Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht;
    8. sonstige Verbindlichkeiten,
      davon aus Steuern,
      davon im Rahmen der sozialen Sicherheit.
  4. Rechnungsabgrenzungsposten.

(BGBl. I Nr. 22/2015)