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Dokument-ID: 356346
Vorschrift
Umgründungssteuerrichtlinien 2002
1.1.3.4. Auslandsverschmelzungen außerhalb des UmgrStG
40
Fällt eine Auslandsverschmelzung nicht unter Art I UmgrStG, kommt es bei der übertragenden Körperschaft hinsichtlich ihres Inlandsvermögens zu einer Besteuerung im Rahmen der beschränkten Steuerpflicht gemäß § 21 Abs 1 KStG 1988 in Verbindung mit § 98 EStG 1988 (siehe KStR 2013 Rz 1475 ff). Auf Ebene der in Österreich steueransässigen Anteilsinhaber stellt der Wegfall der Anteile an der übertragenden Gesellschaft gegen Gewährung von Anteilen an der übernehmenden Gesellschaft einen Anteilstausch im Sinne des § 6 Z 14 EStG 1988 dar (siehe EStR 2000 Rz 2588 ff).