Dokument-ID: 356438

Vorschrift

Umgründungssteuerrichtlinien 2002

Inhaltsverzeichnis

1.2.5.2.2. Inlandsverschmelzungen

102
Die im Zusammenhang mit Inlandsverschmelzungen vorgesehene Aufwertungsoption setzt die Anwendbarkeit österreichischer gesellschaftsrechtlicher Verschmelzungsvorschriften voraus. Die Steueransässigkeit der Gesellschaften selbst ist nicht entscheidend.

Die übertragende Körperschaft muss im Inland im Sinne des § 1 Abs 2 KStG 1988 unbeschränkt steuerpflichtig sein. Damit unterliegt auch die Übertragung des ausländischen Vermögens der inländischen Steuerpflicht.

103
Das ausländische Vermögen umfasst alle Wirtschaftsgüter, die aufgrund des betreffenden DBA und der innerstaatlichen Rechtslage des ausländischen Staates der ausländischen Besteuerung unterliegen. Neben ausländischen Betriebsstätten sind dies vor allem Beteiligungen an ausländischen Kapitalgesellschaften, ausländischer Grundbesitz und ausländisches Finanzvermögen.

104
Mit dem ausländischen Staat muss ein DBA bestehen, das die Anrechnungsmethode vorsieht, und der ausländische Staat muss den Verschmelzungsakt als Besteuerungsanknüpfung heranziehen.

105
Die Aufwertung muss nicht zwingend das gesamte ausländische Vermögen umfassen, sondern trifft nur jenes ausländische Vermögen, welches aufgrund des ausländischen Steuerrechtes zur Besteuerung herangezogen wird.

Hinsichtlich des anlässlich der Verschmelzung übergehenden Inlandsvermögens bleibt es bei der zwingenden Buchwertfortführung.