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Dokument-ID: 359004
Vorschrift
Umgründungssteuerrichtlinien 2002
3.5.2.2.2. Fremdfinanzierung von rückwirkenden vorbehaltenen Entnahmen
980
Die aus der vorbehaltenen Entnahme resultierende Verrechnungsverbindlichkeit ist in weiterer Folge an den Grundsätzen von Gesellschafterdarlehen zu messen. Wird die Gesellschafterverbindlichkeit in weiterer Folge durch Fremdmittel ersetzt, sind die dafür anfallenden Zinsen als Betriebsausgaben zu behandeln. Zu der mit der Umfinanzierung unter Umständen verbundenen KESt-Pflicht siehe Rz 972b ff.