Dokument-ID: 359040

Vorschrift

Umgründungssteuerrichtlinien 2002

Inhaltsverzeichnis

3.6.1.4.3. Maßnahmen gegen verbotene Einlagenrückgewähr

1007
Gesellschaftsrechtliche Maßnahmen zur Vermeidung einer unternehmensrechtlich verbotenen Einlagenrückgewähr (siehe Rz 1085) stellen keine verbotenen Gegenleistungen dar und haben keinen Einfluss auf die Anwendung des Art III UmgrStG.