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Dokument-ID: 361550
Vorschrift
Umgründungssteuerrichtlinien 2002
4.3.5 Zusammenschlussbedingte Wirkungen in Bezug auf die Kapitalertragsteuer
1464a
Hinsichtlich der Änderungen aufgrund der Vermögensübertragung durch eine Körperschaft in Bezug auf offene Ausschüttungen und Zinsenerträge aus Geldeinlagen und Kapitalerträgen aus Forderungswertpapieren nach dem Zusammenschlussstichtag siehe Rz 565a ff. Die Wirkungen treten nicht ein, wenn die Ausschüttungen bzw Geldeinlagen und Wertpapiere nach dem nach § 24 Abs 1 UmgrStG maßgebenden § 16 Abs 5 Z 4 und 5 UmgrStG nicht auf die Personengesellschaft übertragen werden.