Dokument-ID: 361552

Vorschrift

Umgründungssteuerrichtlinien 2002

Inhaltsverzeichnis

4.4.1 Zeitpunkt des Erwerbs des Mitunternehmeranteils

1465
Mit der Übernahme des übertragenen Vermögens durch die Personengesellschaft (Rz 1452) zu Beginn des dem Zusammenschlussstichtag folgenden Tages erwirbt der Übertragende auch das als Gegenleistung bestimmte Gesellschafterrecht. Zu diesem Zeitpunkt treten auch die einkommensteuerrechtlichen Folgen allfälliger äquivalenzverletzungsbedingter Anteilsveränderungen ein (siehe Rz 1472 f).