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Vorschrift
Umgründungssteuerrichtlinien 2002
4.4.2 Bewertung des Mitunternehmeranteils
1466
Das als Gegenleistung erworbene Gesellschafterrecht ist dem Grunde nach aufgrund der Spiegelbildtheorie mit dem Mitunternehmeranteil laut Zusammenschlussbilanz ident. Im Falle der Vermögensübertragung durch einen nicht rechnungslegungspflichtigen Partner auf eine rechnungslegungspflichtige Personengesellschaft wirkt sich der Wechsel der Gewinnermittlungsart zu jener nach § 5 Abs 1 EStG 1988 analog zur Regelung in § 20 Abs 8 UmgrStG entsprechend auf den Mitunternehmeranteil aus (Aufwertung von Grund und Boden im Gesamthand- oder Sonderbetriebsvermögen, Berücksichtigung von bisher nicht erfassten Passivposten).