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Dokument-ID: 376850
Vorschrift
Umgründungssteuerrichtlinien 2002
6.5.5.2.3. Nicht verhältniswahrende up-stream-Aufspaltung
1755
Zur verhältniswahrenden up-stream-Aufspaltung siehe Rz 1749. Sollte bei einer up-stream-Aufspaltung keine Verhältniswahrung zwischen den Verkehrswerten der auf die Muttergesellschaften übergegangenen Teilungsmassen und den Beteiligungsverhältnissen bestehen und diese auch nicht durch Adaptierung der Teilungsmassen oder durch Querbeteiligung herstellbar sein, ist die Regel des § 37 Abs. 4 UmgrStG über Zuzahlungen bei nicht verhältniswahrenden Spaltungen im Rahmen der „Drittelbegrenzung“ entsprechend anzuwenden. Siehe dazu Rz 1737.