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Dokument-ID: 377483
Vorschrift
Umgründungssteuerrichtlinien 2002
8.3. Lohnsteuerliche Verhältnisse (§ 41 UmgrStG)
1888
Durch Umgründungen treten bei Dienstverhältnissen keine Änderungen bei der abgabenrechtlichen Kontinuität ein. Der Rechtsnachfolger tritt in die Rechtsstellung des bisherigen Arbeitgebers ein, soweit die Dienstverhältnisse auch arbeitsrechtlich fortgesetzt werden. Der Eintritt des Rechtsnachfolgers bei Umgründungen in die Stellung des Arbeitgebers erfolgt unabhängig von der umgründungssteuerlichen Rückwirkung zum zivilrechtlich relevanten Zeitpunkt.
Zu den lohnsteuerrechtlichen Fragen hinsichtlich des