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Praxiswissen
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Reisezeit
Der folgende Beitrag unterscheidet zwischen aktiver und passiver Reisezeit und stellt anhand vieler Beispiele dar, wie diese im Hinblick auf das Entgelt zu behandeln sind.WEKA (red) | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 248411 -
Arbeitszeitübertretung
In diesem Beitrag erfahren Sie Näheres über die Höchstgrenzen der Gesamtarbeitszeit und mit welchen Konsequenzen zu rechnen ist bei Arbeitszeitübertretungen durch den Arbeitgeber (bzw durch den Arbeitnehmer).WEKA (red) - Nicole Landsmann - Albert Scherzer | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 243774 -
Arbeitszeit
Dieser Beitrag behandelt ausführlich das Themengebiet der Arbeitszeit, darunter die Normalarbeitszeit, Aufzeichnung der Arbeitszeit, Ruhepausen und -zeiten sowie Arbeitszeitübertretungen und deren Konsequenzen.Nicole Landsmann - Albert Scherzer | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 303618 -
Normalarbeitszeit
Die Normalarbeitszeit ist durch das Vereinbarungsgebot, das Verteilungs- und Planungsgebot und den Grundsatz der Entgelterwerbssicherheit geprägt, das Überschreiten der Normalarbeitszeit bewirkt in der Regel höhere Entgeltpflicht.WEKA (red) | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 914011 -
Normalarbeitszeit – Ausmaß, Lage und Änderungsmöglichkeiten
Dieses Dokument enthält umfassende Informationen zum erlaubten Ausmaß der täglichen/wöchentlichen Normalarbeitszeit, der Beurteilung von Dienstplänen uvm.Sylvia Unger | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 896145 -
Abweichungsmöglichkeiten
Sowohl vom 8-Stunden-Normalarbeitszeittag als auch von der 40-Stunden-Normalarbeitszeitwoche darf unter bestimmten – im AZG normierten Voraussetzungen – abgewichen werden.Sylvia Unger | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 896148 -
Höchstgrenzen der Arbeitszeit (§ 9 AZG)
Sowohl für einen Einzeltag als auch für eine Einzelwoche bestehen im AZG zu beachtende Höchstgrenzen der Arbeitszeit. Näheres hierzu erfahren Sie in diesem Fachbeitrag.Sylvia Unger | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 896151 -
Verlängerung der Normalarbeitszeit bei Arbeitsbereitschaft (§ 5 AZG)
Die wöchentliche Normalarbeitszeit kann unter den Voraussetzungen des § 5 AZG bis auf 60 Stunden, die tägliche Normalarbeitszeit bis auf zwölf Stunden ausgedehnt werden.Sylvia Unger | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 896153 -
Bedeutung der Normalarbeitszeit iZm Lohndumping
Lohndumping erfasst sowohl die kollektivvertraglichen Grundlöhne als auch alle sonstigen gesetzlichen und kollektivvertraglichen Entgeltbestandteile. Eine Unterentlohnung zieht empfindliche Geldstrafen nach sich.Sylvia Unger | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 896155 -
Zeiterfassung
Dem Arbeitgeber ist durch das Gesetz die Pflicht zur Aufzeichnung und Kontrolle der Arbeitszeit auferlegt worden. Dabei ist keine Zustimmung des Betriebsrats von Nöten, außer das ins Auge gefasste Kontrollsystem berührt die Menschenwürde.Petra Laback | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 897048