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Sozialversicherung
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Meldungen an die Sozialversicherung
Ein Dienstgeber muss alle bei ihm beschäftigten Dienstnehmer (Voll- und Teilversicherte) und Lehrlinge sozialversicherungsrechtlich anmelden.WEKA (red) | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 1012621 -
Änderungsmeldung
Da entgeltbezogene Änderungen in die monatliche Beitragsgrundlagenmeldung einfließen, sind künftig keine Änderungsmeldungen zu Beitragsgruppenumstufung aufgrund des Alters, BV-Beitragszahlungen und Änderungen des Entgelts mehr notwendig.WEKA (aga) | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 1012622 -
Mindest- und Höchstbeitragsgrundlage ASVG
Höchstbeitragsgrundlagen stellen jene Beitragsgrundlagen dar, die höchstens für die Bemessung der Beiträge herangezogen werden.WEKA (red) | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 259818 -
Tarifsystem
Ein neues Tarifsystem ersetzt das bisherige Beitragsgruppenschema. Näheres dazu in diesem Fachbeitrag.WEKA (red) | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 250066 -
Service-Entgelt für e-card
Der Dienstgeber hat jeweils am 15. November für die bei ihm in einem Beschäftigungsverhältnis stehenden Personen und deren Angehörige ein Service-Entgelt für die e-card einzuheben.WEKA (red) | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 260475