Über 300 Mustervorlagen, Fachinformation zu Arbeitszeit, Kündigung uvm
» Mehr Infos zum Portal Arbeitsrecht
Zulagen und Zuschläge
-
SEG-Zulagen
SEG-Zulagen wie die Schmutzzulage werden dem Arbeitnehmer deshalb gewährt, weil die Arbeiten überwiegend unter Umständen erfolgen, die in erheblichem Maß zwangsläufig eine Verschmutzung des Arbeitnehmers und seiner Kleidung bewirken.Redaktion WEKA | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 1023165 -
SFN-Zuschläge
Zuschläge für Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeit und mit diesen Arbeiten zusammenhängende Überstundenzuschläge sind ebenso wie SEG-Zulagen insgesamt bis EUR 400,– steuerfrei.Gerda Schönsgibl - Redaktion WEKA | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 1023174 -
Überstundenzuschläge und Abgeltung durch Zeitguthaben
Der Überstundenzuschlag ist bei der Bemessung des Zeitausgleiches zu berücksichtigen oder gesondert auszuzahlen.Sylvia Unger - Magdalena Ferner - Redaktion WEKA | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 1023177 -
Überstundenpauschale
Geleistete Überstunden sind grundsätzlich einzeln abzurechnen. In der Praxis werden allerdings häufig Vereinbarungen getroffen, welche eine pauschale Abgeltung von Überstunden vorsehen.Magdalena Ferner - Redaktion WEKA | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 1023179 -
All-In-Vereinbarungen, Deckungsprüfung
Unter so genannten All-In-Vereinbarungen versteht man eine besondere Art der Pauschalentlohnung, bei der vereinbart wird, dass mit dem All-In-Entgelt sämtliche vom Arbeitnehmer erbrachten Arbeitsleistungen abgegolten werden sollen.Magdalena Ferner - Redaktion WEKA | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 1023236 -
Mehrarbeitszuschläge
Dieser Beitrag behandelt ua folgende Themen: Wann liegt iSd AZG eine Mehrarbeit vor? In welcher Höhe gebührt der Mehrarbeitszuschlag, was ist dessen Bemessungsgrundlage? Welche Ausnahmen bestehen von der Zuschlagspflicht?Magdalena Ferner | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 896370 -
Sonntags-, Feiertags- und Nachtzuschläge
Zuschläge für Sonntags-, Feiertags- oder Nachtarbeit (SFN-Zuschläge) müssen zusätzlich zum Stundenlohn gewährt werden, damit diese steuerfrei behandelt werden können.WEKA (red) | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 247065