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Praxiswissen
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Dienstverhinderung – Einleitung
Dieser Beitrag bietet eine Übersicht auf die rechtlichen Grundlagen in Bezug auf das Thema Dienstverhinderung.WEKA (red) | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 251731 -
Dienstverhinderungen aufseiten Arbeitgeber
Dieser Fachbeitrag behandelt die Frage, welche Mittel dem Arbeitnehmer gegen Dienstverhinderungen seitens des Arbeitgebers zur Verfügung stehen und welche Ansprüche er geltend machen kann.WEKA (red) | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 251375 -
Krankmeldung und Krankenstandsbestätigung
Theoretisch darf der Arbeitgeber die Krankenstandsbestätigung schon ab dem ersten Tag des Fernbleibens von der Arbeit vom Arbeitnehmer einfordern. In der Praxis ist jedoch eine Frist von drei Tagen zur Erbringung einer ärztlichen Bestätigung üblich.Angelika Groicher - Redaktion WEKA | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 248500 -
Persönliche Dienstverhinderungsgründe
Grundsätzlich besteht gem § 8 Abs 3 AngG und § 1154b Abs 5 ABGB ein Entgeltfortzahlungsanspruch bei Vorliegen einer Dienstverhinderung aus wichtigen persönlichen Gründen sowohl für Angestellte also auch Arbeiter und Lehrlinge.Angelika Groicher - Sylvia Unger | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 258160 -
Arbeitsunfall
Arbeitsunfälle sind Unfälle, die sich im örtlichen, zeitlichen und ursächlichen Zusammenhang mit der die Versicherung begründenden Beschäftigung ereignen.Redaktion WEKA | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 326112 -
Berufskrankheiten
§ 177 führt aus, dass alle in der Anlage 1 zum ASVG angeführten Krankheiten zu den Berufskrankheiten zählen, wenn sie durch Ausübung der die Versicherung begründenden Beschäftigung verursacht wurden.Rosalinde Bliem | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 281652 -
Arbeitsunfall – Meldepflicht und Schadenersatz
Der Arbeitgeber muss einen Arbeitsunfall bei sonstiger Schadenersatzpflicht binnen fünf Tagen den Trägern der Unfallversicherung anzeigen, wenn der Arbeitsunfall zu einer Arbeitsunfähigkeit des Arbeitnehmers von mehr als drei Tagen geführt hat.WEKA (red) | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 259728 -
Schwangerschaft - Meldepflichten von Arbeitnehmerin und Arbeitgeber
Sobald eine Arbeitnehmerin schwanger ist, hat sie eine Reihe von wichtigen Melde- und Mitteilungspflichten gegenüber dem Arbeitgeber zu erfüllen.Angelika Groicher | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 243320 -
Schutzfristen vor und nach der Entbindung
Unter Schutzfrist versteht man das absolute Beschäftigungsverbot für schwangere Arbeitnehmerinnen vor einer Entbindung und das absolute Beschäftigungsverbot der Arbeitnehmerin nach einer Entbindung.Angelika Groicher | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 248334 -
Ansprüche der Arbeitnehmerin während der Schutzfrist
Bis zu Beginn der Schutzfrist (Beschäftigungsverbot) hat die Arbeitnehmerin Anspruch auf Entgelt vom Arbeitgeber. Danach hat die Arbeitnehmerin Anspruch auf Wochengeld gegenüber der Gebietskrankenkasse.Angelika Groicher | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 243402