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Dokument-ID: 075617
§ 1490. Verjährung einer Klage wegen Ehrenbeleidigung
Vorschrift
Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)
§ 1490. Verjährung einer Klage wegen Ehrenbeleidigung
(nichtamtliche Überschrift)
idF BGBl. I Nr. 182/2023 | Datum des Inkrafttretens 01.04.1916 | Datum des Außerkrafttretens 16.02.2024
(Anm. d. Red.: § 1490 wurde gem. BGBl. I Nr. 182/2023 aufgehoben.)