Dokument-ID: 107025

Vorschrift

Arbeiter-Abfertigungsgesetz (ArbAbfG)

Inhaltsverzeichnis

§ 3. Unabdingbarkeit

idF BGBl. Nr. 107/1979 | Datum des Inkrafttretens 01.07.1979

Die Rechte, die dem Arbeitnehmer auf Grund des § 2 zustehen, können durch Arbeitsvertrag oder Normen der kollektiven Rechtsgestaltung weder aufgehoben noch beschränkt werden.