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Vorschrift
Arbeits- und Sozialgerichtsgesetz (ASGG)
Anlage 1
Aufstellung der für die fachkundigen Laienrichter der Gerichte der Sozialgerichtsbarkeit maßgebenden Berufsgruppen
Kreis der | Hauptgruppe | Untergruppe | Bezeichnung |
Arbeitgeber | 1 |
| Unternehmer, die Mitglieder einer Kammer der gewerblichen Wirtschaft sind. |
2 |
| Freiberuflich Tätige, die Mitglieder einer (der) Ärztekammer, Apothekerkammer, Zahnärztekammer, Rechtsanwaltskammer, Notariatskammer, Patentanwaltskammer, Kammer der Wirtschaftstreuhänder, Ingenieurkammer oder der Tierärztekammer sind. | |
3 |
| Inhaber von Betrieben der Land- und Forstwirtschaft im Sinne des § 5 des Landarbeitsgesetzes vom 2. Juni 1948, BGBl. Nr. 140. | |
4 |
| Gebietskörperschaften. | |
Arbeitnehmer | 5 |
| Arbeiter, die einer Kammer für Arbeiter und Angestellte zugehören, soweit sie nicht zur Berufsgruppe 7 zählen. |
6 |
| Angestellte, die einer Kammer für Arbeiter und Angestellte zugehören, soweit sie nicht zur Berufsgruppe 7 zählen. | |
7 |
| Verkehrsbedienstete, die einer Kammer für Arbeiter und Angestellte zugehören. | |
8 | A | Gutsangestellte von Arbeitgebern, die zur Berufsgruppe 3 zählen. | |
B | Arbeiter und sonstige Arbeitnehmer von Arbeitgebern, die zur Berufsgruppe 3 zählen. | ||
9 |
| Bedienstete des Bundes, der Länder, der Gemeinden und der Gemeindeverbände, soweit sie nicht einer Kammer für Arbeiter und Angestellte zugehören. |