Dokument-ID: 033083

Vorschrift

Arbeits- und Sozialgerichtsgesetz (ASGG)

Inhaltsverzeichnis

§ 28. Unvereinbarkeit

idF BGBl. Nr. 104/1985 | Datum des Inkrafttretens 01.01.1987

Ein fachkundiger Laienrichter darf nicht gleichzeitig

  1. fachkundiger Laienrichter aus dem Kreis der Arbeitgeber und aus dem Kreis der Arbeitnehmer sein oder
  2. für einen im Instanzenzug übergeordneten Gerichtshof gewählt (entsandt) werden.