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Dokument-ID: 899259
Vorschrift
Arbeitsverfassungsgesetz (ArbVG)
Artikel 1
idF BGBl. I Nr. 8/2005 | Datum des Inkrafttretens 16.02.2005
(Anm.: Zu den §§ 31 und 97, BGBl. Nr. 22/1974)
Durch dieses Bundesgesetz wird die Richtlinie 2003/41/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 3. Juni 2003 über die Tätigkeiten und die Beaufsichtigung von Einrichtungen der betrieblichen Altersversorgung (ABl. Nr. L 235 vom 23. September 2003, S 10) in Österreichisches Recht umgesetzt.