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Muster
Dokument-ID: 208383
Vorschrift
Arbeitsvertragsrechts-Anpassungsgesetz (AVRAG)
§ 17. Günstigere Regelungen
idF BGBl. I Nr. 213/2021 | Datum des Inkrafttretens 01.01.2022
Unberührt bleiben:
- Das Journalistengesetz, StGBl. Nr. 88/1920, sofern es für die Redakteure (Schriftleiter) günstiger ist als dieses Bundesgesetz.
- Das Theaterarbeitsgesetz, BGBl. I Nr. 100/2021, sofern es für Bühnenmitglieder günstiger ist als dieses Bundesgesetz.
(BGBl. I Nr. 213/2021)