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Dokument-ID: 1048187
Vorschrift
Arbeitsvertragsrechts-Anpassungsgesetz (AVRAG)
Artikel 1
idF BGBl. I Nr. 8/2005 | Datum des Inkrafttretens 16.02.2005
(Anm.: aus BGBl. I Nr. 8/2005, zu § 5, BGBl. Nr. 459/1993)
Durch dieses Bundesgesetz wird die Richtlinie 2003/41/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 3. Juni 2003 über die Tätigkeiten und die Beaufsichtigung von Einrichtungen der betrieblichen Altersversorgung (ABl. Nr. L 235 vom 23. September 2003, S 10) in Österreichisches Recht umgesetzt.