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Dokument-ID: 163914
Vorschrift
Bauarbeiter-Schlechtwetterentschädigungsgesetz 1957 (BSchEG)
§ 14. Verweisung
idF BGBl. Nr. 201/1996 | Datum des Inkrafttretens 01.05.1996
Soweit in diesem Bundesgesetz auf Bestimmungen anderer Bundesgesetze verwiesen wird, sind diese in ihrer jeweils geltenden Fassung anzuwenden.