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Dokument-ID: 163916
Vorschrift
Bauarbeiter-Schlechtwetterentschädigungsgesetz 1957 (BSchEG)
§ 16.
idF BGBl. Nr. 129/1957 | Datum des Inkrafttretens 27.06.1957
Mit dem Inkrafttreten dieses Bundesgesetzes verliert die Tarifordnung für Betriebe des Bau- und Baunebengewerbes zwecks Regelung der Arbeitsverhältnisse bei ungünstiger Witterung während der Winterzeit vom 2. Oktober 1943, Reichsarbeitsblatt Nr. 30, IV. Teil, ihre Wirksamkeit.