Über 300 Mustervorlagen, Fachinformation zu Arbeitszeit, Kündigung uvm
» Mehr Infos zum Portal Arbeitsrecht
Themen
- Kollektives Arbeitsrecht
- Vorvertragliches Stadium
- Beginn des Arbeitsverhältnisses
- Laufendes Arbeitsverhältnis
-
Besondere Arbeitsformen
- Geringfügig Beschäftigte
- Freier Dienstvertrag
- Altersteilzeit
- Elternteilzeit
- Teilzeitbeschäftigte
- Fallweise Beschäftigte
- Behinderte Mitarbeiter
- Ferialpraktikanten, Volontäre
- Arbeitskräfteüberlassung
- Lehrlinge
- Telearbeit
- Geschäftsführer
- Heimarbeit
- Neue Selbstständige
- Arbeitszeit
- Arbeitsentgelt
-
Beendigung des Arbeitsverhältnisses
- Kündigung
- Entlassung
- Austritt
- Auflösungsabgabe
- Kündigungs- und Entlassungsschutz
- Einvernehmliche Auflösung
- Befristetes Arbeitsverhältnis
- Beendigung in Probezeit
- Kündigungsentschädigung
- Urlaubsersatzleistung
- Dienstzeugnis
- Abfertigung alt und neu
- Arbeitslosenversicherung
- Mustervorlagen
Gratis zur Ansicht
-
Demo-Dokumente
Kategorien
-
Vorschriften
-
Muster
Dokument-ID: 074137
Vorschrift
Bauarbeiter-Urlaubs- und Abfertigungsgesetz (BUAG)
§ 39. Aufhebung der Vorschriften
idF BGBl. Nr. 414/1972 | Datum des Inkrafttretens 01.01.1973
(1) Alle mit den Bestimmungen dieses Bundesgesetzes in Widerspruch stehenden Vorschriften werden außer Kraft gesetzt.
(2) Gemäß Abs. 1 treten insbesondere außer Kraft:
- Das Bauarbeiter-Urlaubsgesetz 1957, BGBl. Nr. 128, in der Fassung der Bundesgesetze BGBl. Nr. 108/1958, 270/1961, 311/1964, 68/1966, 408/1968 und 317/1971.
- Die Durchführungsverordnung zum Bauarbeiter-Urlaubsgesetz vom 26. Mai 1946, BGBl. Nr. 114, in der Fassung der Verordnungen BGBl. Nr. 192/1946, 260/1956 und 445/1971.