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Dokument-ID: 179228
Vorschrift
Betriebliches Mitarbeiter- und Selbständigenvorsorgegesetz (BMSVG)
§ 2.
idF BGBl. I Nr. 100/2002 | Datum des Inkrafttretens 01.07.2002
Für Arbeitsverhältnisse, die dem Bauarbeiter-Urlaubs- und Abfertigungsgesetz (BUAG), BGBl. Nr. 414/1972, unterliegen, gelten die Bestimmungen des 1. Teiles sowie §§ 46, 48 und 49 dieses Bundesgesetzes nach Maßgabe der Bestimmungen des BUAG.