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Dokument-ID: 1058446
Vorschrift
Bundes-Gleichbehandlungsgesetz (B-GlBG)
§ 46a. Bestimmungen in Zusammenhang mit COVID-19
idF BGBl. I Nr. 24/2020 | Datum des Inkrafttretens 16.03.2020
Der Fortlauf einer am 16. März 2020 laufenden oder nach diesem Tag zu laufen beginnenden 14-tägigen Frist nach § 20 Abs. 1 oder 4 wird bis 30. April 2020 gehemmt.
(BGBl. I Nr. 24/2020)