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Dokument-ID: 130759
Vorschrift
Dienstleistungsscheckgesetz (DLSG)
§ 15. In-Kraft-Treten
idF BGBl. I Nr. 45/2005 | Datum des Inkrafttretens 01.01.2006
Dieses Bundesgesetz tritt mit 1. Jänner 2006 in Kraft und gilt für Arbeitsverhältnisse, die nach Ablauf des 31. Dezember 2005 abgeschlossen werden. Vorbereitungshandlungen zur Durchführung dieses Bundesgesetzes, einschließlich des Abschlusses entsprechender Vereinbarungen und Verträge, können bereits ab dem Tag nach der Kundmachung dieses Bundesgesetzes begonnen werden.