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Muster
Dokument-ID: 160999
9. TEIL
Vorschrift
Einkommensteuergesetz 1988 (EStG 1988)
9. TEIL
ÜBERGANGSBESTIMMUNGEN
§ 111. Verweisungen anderer Bundesgesetze
idF BGBl. Nr. 400/1988 | Datum des Inkrafttretens 30.07.1988
Beziehen sich bundesgesetzliche Vorschriften über öffentliche Abgaben oder Beiträge auf Bestimmungen des Einkommensteuergesetzes 1972, BGBl. Nr. 440 (EStG 1972), so treten an die Stelle dieser Bestimmungen die entsprechenden Bestimmungen dieses Bundesgesetzes.